Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Leistungen von Leitl Automation im Bereich Elektrotechnik, Installation, Smart Home, Schaltschrankbau und Automatisierung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden. Für Bauleistungen gilt die VOB/B ergänzend nur, wenn ausdrücklich vereinbart.

§2 Vertragsabschluss

Angebote, Abbildungen und technische Angaben sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistung zustande. Alle Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Berechnungen etc.) bleiben unser Eigentum und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung verwendet oder weitergegeben werden.

§3 Preise

Alle Preise verstehen sich netto ab Betriebssitz zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen aufgrund Material-, Lohn- oder Kundenänderungen sind möglich, sofern keine Preisbindung vereinbart wurde. Für Verschnitt bei Leitungen, Rohren etc. dürfen pauschal bis zu 10 % berechnet werden.

§4 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach §12 VOB/B, sofern Bauleistungen betroffen sind. Im Übrigen gilt die Leistung mit Inbetriebnahme oder Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

§5 Zahlung & Fälligkeit

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Verzugszinsen und Mahngebühren vor.

§6 Kosten bei nicht durchführbarer Leistung

Wird eine beauftragte Reparatur oder Prüfung nicht durchgeführt, z. B. weil der Fehler nicht feststellbar ist, der Zugang nicht möglich war oder der Kunde den Termin versäumt hat, behalten wir uns die Berechnung des entstandenen Aufwands vor.

§7 Termine, Verzug & Gefahrenübergang

Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, nicht rechtzeitige Zahlungen oder unvorhersehbare Umstände verlängern die Frist angemessen. Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Bei Montage gilt die Abnahme als Gefahrenübergang.

§8 Gewährleistung

Die Gewährleistung für Dienstleistungen und verbaute Komponenten beträgt 2 Jahre (außer Bauleistungen: VOB/B). Der Kunde ist verpflichtet, Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen innerhalb angemessener Frist. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit.

§9 Haftung

Bei Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für reine Vermögensschäden oder Verzug haften wir nicht bei einfacher Fahrlässigkeit.

§10 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Bei Verbindung mit anderen Bestandteilen erwerben wir Miteigentum. Der Kunde darf die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern – die daraus entstehenden Forderungen gelten als an uns abgetreten.

§11 Pauschalierter Schadensersatz

Wird ein Auftrag storniert oder Ware nicht abgenommen, behalten wir uns vor, 20 % des Auftragswertes als pauschalen Schadensersatz zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden bleibt möglich.

§12 Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Neumarkt-Sankt Veit. Gerichtsstand für Kaufleute ist Mühldorf am Inn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.